Fallstudien
Fall 1
Konsignationsbestände / Nichtresidenter Bestand in Europa
Problem
Beispiel Unternehmen A
Unternehmen A ist ein in Singapur gegründetes Unternehmen. Unternehmen A exportiert Waren aus Singapur und verkauft sie an Kunden in der EU. Unternehmen A beabsichtigte, Warenbestände in Europa vorzuhalten, verfügte jedoch nicht über Unternehmen in Europa.
Beispiel Unternehmen B
Unternehmen B ist eine im Vereinigten Königreich gegründete Tochtergesellschaft eines japanischen Unternehmens. Unternehmen B verfügte über Bestände im Vereinigten Königreich und verkaufte Waren aus seinem dortigen Lager an seine Kunden. Die meisten dieser Kunden waren jedoch in EU-Mitgliedsstaaten ansässig und Unternehmen B wünschte daher, Bestände in EU-Mitgliedsstaaten vorzuhalten.
Lösung
Wir schlugen Konsignationsbestände/nichtresidente Bestände in unserem Lager in Antwerpen in Belgien vor.
Ein nicht in Belgien gegründetes Unternehmen darf dennoch Warenbestände in Belgien lagern. Dank des Lagerbetriebs in Antwerpen konnten die Unternehmen A und B die Transitzeit für Lieferungen verkürzen und ihre Kunden zufriedenstellen.
- Antwerpen liegt inmitten des größten europäischen Verbrauchermarkts (z. B. Nordwest-England, Ballungsraum London, Benelux-Länder, Süddeutschland, deutsches Rheinland, Elsass-Mosel-Region in Frankreich, Schweiz und Norditalien). Antwerpen bietet einen guten Zugang zum europäischen Markt.